Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Zahlungsbedingungen

Der Mietbetrag wir nach Abschluss der Buchung per Überweisung bezahlt. Bei der Übergabe des Fahrzeugs wird die Kaution von 1’000.- in Bar übergeben. Wenn das Wohnmobil unversehrt wieder zurückkommt, wird die Kaution bei der Rücknahme zurückgegeben. Liegt ein Schaden vor, wird die Kaution zurückbehalten, bis wir die genaue Schadensumme wissen. Nach Abzug der Schadensumme wird der Rest der Kaution zurückerstattet.

 

Übergabe des Mietfahrzeugs

Falls nicht anders vereinbart, wird das Mietfahrzeug am Wohnort des Vermieters abgeholt (Parkstrasse 1, 3806 Bönigen). Das Mietfahrzeug muss zu den im Mietvertrag festgelegten Zeiten (falls nicht anders vereinbart) übernommen werden. Verborgene Mängel, die bei der Übergabe an den Mieter nicht bemerkt wurden, können dem Vermieter gemeldet werden.

 

Rückgabe des Mietfahrzeugs

Falls nicht anders vereinbart, wird das Mietfahrzeug am Wohnort des Vermieters abgegeben. Das Mietfahrzeug muss zu den im Mietvertrag festgelegten Zeiten (falls nicht anders vereinbart) zurückgebracht werden. Kann der Wagen nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht werden, ist der Vermieter unmittelbar telefonisch zu benachrichtigen. Der Mieter hat einen Zuschlag von CHF 20 pro Stunde zu bezahlen. Das Mietfahrzeug wird sauber und in einwandfreiem Zustand, mit vollem Kraftstofftank und entleertem Abwasser und WC-Tank übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil inklusive Inneneinrichtung und Zubehör im gleichen Zustand zurückzugeben. Bei Rückgabe wird das Inventar kontrolliert. Fehlendes oder defektes Inventar wird dem Mieter verrechnet. Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Miete.

 

In der Miete enthalten sind:

Versicherungsschutz gemäss „Versicherungen“.

Sämtliche Fahrzeugpapiere für Reisen innerhalb von Europa.

Schweizer Autobahn-Vignette (weitere Strassen-/Tunnelgebühren sind vom Mieter zu tragen).

Die aufgeführten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Gratisparkplatz für einen Personenwagen (die Vermieter übernehmen keine Haftung).

Grundausstattung laut Inventarliste

 

Bettwäsche und Schlafstellen Bettwäsche, sowie Duvet und Kissen sind nicht im Mietpreis inbegriffen. Alle Schlafstellen sind vor Gebrauch zusätzlich mit einem Fixleintuch zu beziehen.

 

Pflichten

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrsrechtliches und technisch einwandfreies Fahrzeug, nebst Zubehör zum Gebrauch. Das Wohnmobil ist Eigentum der Familie Bieri, Parkstrasse 1, 3806 Bönigen. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.

 

Verbot

– Im Wohnmobil ist das Rauchen strengstens untersagt!

– Das Wohnmobil darf nicht überladen werden.

– Das Wohnmobil darf nicht weitervermietet oder ausgeliehen werden.

– Die Benutzung des Wohnmobils ist für Personen verboten, die unter Medikamenten, Alkohol oder Rauschgifteinfluss stehen.

– Das Wohnmobil darf nicht für entgeltliche Personen- und Warentransporte verwendet werden.

– Das Wohnmobil darf nicht benutzt werden, um Fahrzeuge oder Gegenstände jeder Art zu stossen oder zu ziehen.

 

Wartung

Der Mieter ist für den vorschriftsmässigen Unterhalt des Wohnmobils verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle 500 Km den Öl- und Wasserstand sowie den Reifendruck zu kontrollieren.

 

Tiere

Tiere dürfen, nach Absprache mit dem Vermieter, mitreisen. Der Mieter hat dafür zu Sorgen das keine Beschädigungen im Wohnmobil durch das Tier entstehen, sofern eine Beschädigung geschieht, ist diese unmittelbar dem Vermieter zu melden und der Mieter hat für die entstandenen Kosten selber aufzukommen. Jeglicher Schmutz sowie Geruchsbelästigung muss nach Mietdauer vom Mieter selbst entfernt sein. Es ist untersagt die Tiere ins Bett so wie auf die Sitze zu nehmen. Danke fürs Verständnis.

 

Versicherung

Für das Wohnmobil besteht eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso allfällige, von der Versicherung abgelehnte Schäden (Grobfahrlässigkeit, wie Alkohol etc.). Schäden sowie Beschädigungen im Innern und an der Ausstattung des Wohnmobils sind nicht versichert und gehen voll zu Lasten des Mieters.Der Selbstbehalt, welcher im Schadensfall durch den Mieter zu bezahlen ist, sieht folgendermassen aus:

– Haftpflicht: 500.- CHF Selbstbehalt.

– Vollkasko: 500.- CHF Selbstbehalt

 

Wir empfehlen dem Mieter eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen. Falls der Mieter vom unterzeichneten Vertrag vor Mietantritt zurücktritt, entstehen für den Mieter folgende Annullierungskosten:

 

Bis 61 Tage vor Mietbegin: 200.- Bearbeitungsgebühr

Bis 60 bis 31 Tage vor Mietbeginn:  50% des Mietpreises mind. 200.- CHF

30 Tage und weniger: Gesamter Mietpreis

 

Sachschäden, Personenschäden und Haftung

Für Sach- und Personenschäden, die während der Fahrt durch den Aufenthalt im Wohnteil des Wohnmobils entstehen, haftet der Mieter. Daher empfehlen wir dringen eine Haftpflichtversicherung.

Für Schäden die durch mangelhaften Unterhalt des Fahrzeuges entstehen, kann der Mieter haftbar gemacht werden. Verbrauchsmaterialien und Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters. Grobfahrlässigkeit ist nicht versichert. Schäden die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugmasse (Höhe, Länge, Breite) sowie der Zuladungsbestimmungen entstehen haftet vollumfänglich der Mieter. Ebenfalls bei Schäden die durch Tanken von falschem Treibstoff entstehen (z.B. Benzin statt Diesel, Diesel in Wassertank etc.). Für Eigentum des Mieters sowie Verlust und Beschädigung haftet dieser selbst.

Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

 

Übertretungen von Verkehrsvorschriften, Kosten und Gebühren

Für die Folgen von Verkehrsverletzungen, Bussen wegen Übertretung von Verkehrsvorschriften jeder Art, Überschreitung von Parkzeiten etc. haftet der Mieter. Dieselkosten, Autobahn-, Tunnel- sowie andere Strassen- und Verkehrsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

 

Reparaturen

Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst dem Vermieter zu melden. Dieser entscheidet, wie und wo der Wagen repariert wird. Reparaturen, die ausgeführt werden ohne den Vermieter orientiert zu haben, sind vom Mieter grundsätzlich selber zu tragen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage der Quittung und Rückgabe der defekten Ersatzteile zurückerstattet.

 

Unfall

Jeder Unfall ist zwingend der örtlichen Polizei zu melden. Ebenso muss der Vermieter sofort telefonisch benachrichtigt werden (Telefonisch oder per SMS an 079 396 88 89). Der Mieter ist verpflichtet, ein Unfallprotokoll auszufüllen. Das Protokoll muss vollständig mit Namen und Adressen allen Beteiligten und Zeugen ausgefüllt sein, sowie der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Versicherungen. Halten Sie die Situation mit einer Skizze und möglichst auch Fotos und den Adressen allfälliger Zeugen fest. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

 

Schäden

Bei einem Schaden ist der Mieter verpflichtet alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst klein zu halten. Schäden, die durch den Mieter am Wohnmobil entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Für Verlust oder Beschädigung des Eigentums des Mieters haftet dieser selbst, ebenso für die ordnungsgemässe Rückgabe der Fahrzeugpapiere.

 

Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschliesslich den Gerichtsstand des Vermieters.

 

Familie Bieri, Parkstrasse 1, 3806 Bönigen, Tel. 079 396 88 89, info@tinyholiday.ch, www.tinyholiday.ch